Allgemeine Hinweise

Unter der Rubrik Allgemeine Hinweise finden Sie Angaben zu: Anmeldung, Kosten, Rücktritt, Bezahlung, Abmeldung, Teilnahmebescheinigungen u.a.

Anmeldung
Die Anmeldung ist in Kastellaun, Kirchberg, Rheinböllen und Simmern möglich:
Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Je früher Sie sich anmelden, desto sicherer erhalten Sie einen Kursplatz. In der Regel sollte die Anmeldung bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Die Möglichkeit einer Teilnahme für Kurzentschlossene bleibt erhalten, wenn noch Plätze verfügbar sind.

Was kosten die Kurse?
Die im Programmheft angegebene Gebühr gilt grundsätzlich für die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen. Sie schließt Materialkosten nicht mit ein. Ist die für die Kursleitung notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann im Einvernehmen mit den Teilnehmenden bei gleicher Gebühr die Laufzeit des Kurses verkürzt oder bei gleichbleibender Laufzeit eine Gebührenaufzahlung vereinbart werden.

Rücktritt
Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines/-r Dozenten/-in oder aus anderen Gründen einen Kurs absagen. In diesem Fall erfolgt eine kurzfristige Information und alle evtl. geleisteten Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die VHS sind ausgeschlossen.

Bezahlung
Die Zahlung der Gebühr (Rechnung) muss bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn auf einem der Konten der Verbandsgemeinde Kirchberg eingegangen sein.

Abmeldungen
Eine Abmeldung ist bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn telefonisch oder schriftlich gegenüber der VHS ohne Angabe der Gründe vorzunehmen. Nach Erhalt der schriftlichen Kursbestätigung ist nur noch eine schriftliche Abmeldung (Brief, Fax, Email) bis 1 Woche vor Kursbeginn möglich. Später eingehende Abmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt, so dass die Kursgebühr gezahlt werden muss. Sollte ein Kurs aus persönlichen Gründen abgebrochen bzw. an einzelnen Kursabenden nicht besucht werden, ist die gesamte Kursgebühr zu zahlen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Abmeldungen bei den Kursleitern sind unwirksam.

Steuervergünstigungen
Veranstaltungen der VHS können unter Umständen als ”Werbungskosten” geltend gemacht werden, wenn sie der beruflichen Fort- und Weiterbildung dienen.

Teilnahmebescheinigung
Eine Teilnahmebescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kurstermine besucht wurden.

Haftung
Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort sowie für den Verlust oder die Beschädigungen von Gegenständen aller Art übernimmt die Volkshochschule gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keinerlei Haftung.

Zusammenarbeit
Hierzu gelten die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen der Vertragspartner.

Datenschutz
Hinweis gemäß Bundesdatenschutzgesetz: Ihre Angaben auf der Kursanmeldung werden bei uns elektronisch gespeichert und ausschließlich für interne Verwaltungszwecke verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Hinweis:
Für eventuelle inhaltliche Fehler und/oder Änderungen im Programm kann keine Haftung übernommen werden.