E-Rechnungs-Pflicht ab 1.1.25 - Fragen und Antworten für die Praxis
Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich eine elektronische Rechnung zu verwenden! Unternehmen sind verpflichtet, die Voraussetzungen für Ausstellung, Übermittlung, Empfang und Aufbewahrung dieser E-Rechnungen in gesetzlich festgelegten Formaten zu schaffen. Dies betrifft übrigens auch Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. In der Einführungsphase gelten allerdings einige erleichternde Übergangsregelungen und viele Ausnahmen sind zu beachten
Die sich daraus ergebenden Fragen aus der Praxis und Antworten des Bundesfinanzministeriums werden in diesem Seminar behandelt.