Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, § 53c SGBXl
Welche Aufgaben haben Betreuungskräfte?
Betreuungskräfte betreuen, aktivieren und begleiten alte und pflegebedürftige Menschen in Altenhilfeeinrichtungen. Sie ermöglichen den Austausch mit anderen Menschen und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Besonders Menschen mit Demenz brauchen viel Zeit und Zuwendung, um sich im Alltag einer Pflegeeinrichtung zurechtzufinden. Zeit, die das Pflegepersonal häufig nicht hat. Betreuungskräfte können in Zusammenarbeit und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams hier eine Lücke schließen. Sie motivieren, betreuen und begleiten Menschen in Pflegeeinrichtungen zu alltäglichen Aktivitäten wie Spazierengehen, Lesen und Vorlesen, gemeinsames Kochen, Basteln, Singen oder hauswirtschaftlichen und handwerklichen Tätigkeiten. Diese Aktivitäten sollen sich an den Erwartungen, Wünschen und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen orientieren. Weiterhin sollen Betreuungskräfte den Bewohnern und Gästen der Einrichtungen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen und ihnen dadurch Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln.
Wer kann am Kurs teilnehmen?
Der Lehrgang/Kurs richtet sich an Menschen, die beruflich eine Betreuungstätigkeit in stationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen ausüben möchten.
Diese Teilnehmer/innen müssen vor Beginn des Kurses:
ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung nachweisen.
Ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1)
Die Weiterbildung ist aber auch interessant für Personen, die sich im privaten Umfeld um einen betreuungsbedürftigen Menschen kümmern.
Welche Inhalte werden vermittelt?
Grundlagen der Kommunikation
Umgangsformen und Verhaltensweisen bei schwierigen Situationen
Grundkenntnisse über typische altersbedingte Erkrankungen (z.B. Demenz, Depression, Diabetes, Erkrankungen des Bewegungsapparates)
Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten
Erste Hilfe Kurs
Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit
Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten,
Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenzerkrankungen
Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z.B. Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten
Umfang und Dauer der Maßnahme:
Die Qualifizierungsmaßnahme hat einen Gesamtumfang von 160 Unterrichtsstunden. Zusätzlich ist während der Weiterbildung ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum in einer Einrichtung zu absolvieren.
Fördermöglichkeiten:
Nutzen Sie den QualiScheck für Ihre berufsbezogenen Weiterbildungen! Mit dieser Fördermöglichkeit können Sie Ihre Kursgebühr um 60 % (jährlich maximal 1.500 € Zuschuss) reduzieren. Beachten Sie, dass der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt sein muss und die Anmeldung zum Kurs erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig ist. Wir reservieren Ihnen gerne vorab einen Platz. Weitere Informationen finden Sie hier: https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck